Strafrecht

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Rechtsanwalt Edgar Gärtner

Edgar Gärtner
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68165 Mannheim

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Rechtsanwalt Edgar Gärtner

GmbH-Geschäftsführerhaftung

Empfehlung | Rechtsanwalt Edgar Gärtner

Die GmbH ist zwar eine Gesellschaft „mit beschränkter Haftung“, allerdings kann die Geschäftsführung persönlich durchaus „unbeschränkt haftbar“ gemacht werden. Auch strafrechtliche Konsequenzen können drohen.

Hinweisgeberschutzgesetz

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Insolvenzverschleppung vermeiden

Empfehlung | Rechtsanwalt Edgar Gärtner

Geschäftsführer und Vorstände von Unternehmen auch in Rhein-Neckar (Heidelberg, Mannheim und Weinheim, Rhein-Neckar) laufen nach deutschen Gesetzen leicht Gefahr, Straftaten zu begehen. Die betrieblichen und persönlichen Haftungsrisiken sollten Sie daher mit einem versierten Fachanwalt für Strafrecht (Wirtschaftsstrafrecht) besprechen und minimieren. Auch das Thema „Compliance“ wird wichtiger. Lesen Sie hier ausgewählte Praxistipps.