Strafrecht
Unsere Empfehlung
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Rechtsanwalt Edgar Gärtner
Edgar Gärtner
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68165 Mannheim
Fon: 0621/ 777354-17
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UnternehmensprofilHomepageE-MailPartner für Wirtschaftsstrafrecht
GmbH-Geschäftsführerhaftung
Empfehlung | Rechtsanwalt Edgar Gärtner
Die GmbH ist zwar eine Gesellschaft „mit beschränkter Haftung“, allerdings kann die Geschäftsführung persönlich durchaus „unbeschränkt haftbar“ gemacht werden. Auch strafrechtliche Konsequenzen können drohen.
Hinweisgeberschutzgesetz
Empfehlung | Rechtsanwalt Edgar Gärtner
Insolvenzverschleppung vermeiden
Empfehlung | Rechtsanwalt Edgar Gärtner
Geschäftsführer und Vorstände von Unternehmen auch in Rhein-Neckar (Heidelberg, Mannheim und Weinheim, Rhein-Neckar) laufen nach deutschen Gesetzen leicht Gefahr, Straftaten zu begehen. Die betrieblichen und persönlichen Haftungsrisiken sollten Sie daher mit einem versierten Fachanwalt für Strafrecht (Wirtschaftsstrafrecht) besprechen und minimieren. Auch das Thema „Compliance“ wird wichtiger. Lesen Sie hier ausgewählte Praxistipps.